Details zur Herstellergarantie von Hurom

Der Hersteller gewährt eine deutschlandweite Garantie auf den gelieferten Entsafter, sofern eine ausschließlich private Nutzung vorliegt. Die Garantie umfasst Material-, Konstruktions- und Fertigungsfehler auf alle Teile. Wenn trotz sachgemäßer Nutzung innerhalb der Garantiezeit ein Fehler auftritt, wird nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder defekte Teile kostenlos ersetzt oder im Austausch ein gleichwertiges Gerät geliefert.

Für die Modelle DU, H100, H310A, H-320N, H-AA und HZ gilt eine Herstellergarantie von 10 Jahren ab Kaufdatum (Datum der Rechnung) auf den Motor. Auf die restlichen Teile gibt es jeweils 2 Jahre Garantie. Das Gerät ist gereinigt einzusenden.

Für den Hurom HW Slow Juicer gilt eine Herstellergarantie von 2 Jahren, welche auch eine gewerbliche Nutzung einschließt. Das Gerät ist gereinigt einzusenden.

Für den Hurom Mini Mixer gilt eine Herstellergarantie von 2 Jahren. Das Gerät ist gereinigt einzusenden.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an:

Ansahl Consulting GmbH
Düsseldorfer Str. 17/18
10707 Berlin
Tel.: 030 – 88912790

Hinweis

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben hiervon unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns halten, unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.